Auch wenn das Thema Überholen ziemlich komplex ist, eines haben wohl alle fahrschulgeprüften Verkehrsteilnehmer mehr oder weniger verinnerlicht: Andere Fahrzeuge dürfen generell nur links überholt werden. Man mag es goldene oder eiserne Regel nennen, an die sich lobenswerterweise der Großteil auch hält, aber wie bei nahezu jeder Regel existiert auch hier eine Ausnahme bzw. mehrere Ausnahmen. In folgenden Verkehrssituationen ist es tatsächlich erlaubt bzw. sogar geboten, auch von rechts zu überholen:

  • Linksabbieger und Schienenfahrzeuge müssen rechts überholt werden.

  • Auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen ist das vorsichtige Rechtsüberholen dann gestattet, wenn sich auf den Fahrstreifen wegen dichten Verkehrs Fahrzeugschlangen gebildet haben, sodass eher nebeneinander gefahren wird. Fahrzeuge, die auf der linken oder mittleren Spur stehen oder langsam (maximal 60 km/h) fahren, dürfen äußerst vorsichtig und mit geringem Geschwindigkeitsüberschuss (nicht mehr als 20 km/h mehr) rechts überholt werden. In solchen Fällen zähfließenden Verkehrs wird es auch nicht als regelwidriges Rechtsüberholen gewertet, wenn Fahrzeuge auf der rechten Spur zweitweise schneller fahren als jene auf der Fahrbahn links davon.

  • Auf den Auffahrten von Autobahnen oder autobahnähnlich ausgebauten Straßen, auch Beschleunigungsstreifen oder Einfädelungsstreifen genannt, darf außerhalb geschlossener Ortschaften schneller gefahren werden als auf den eigentlichen Fahrspuren. Hier dient das Rechtsüberholen dazu, sich möglichst gefährdungsfrei in den fließenden Verkehr einfädeln zu können.

  • Wenn es innerorts für jede Richtung mehrere markierte Fahrstreifen gibt, dann dürfen Fahrzeuge, die die Spur frei wählen können (Kraftfahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht), rechts schneller fahren und damit auch dort überholen.

Fazit: Rechts zu überholen ist nur in wenigen, klar definierten Ausnahmefällen erlaubt. Das ergibt Sinn, denn die ansonsten illegale Praxis birgt eine große Unfallgefahr, da in der Regel links mit Überholenden gerechnet wird. Lassen Sie sich daher nicht auf „Experimente“ ein und seien Sie auch bei erlaubten Rechtsüberholvorgängen äußerst aufmerksam und vorsichtig. Die Gefahr, dabei übersehen zu werden, ist erheblich und insbesondere auf dem motorisierten Zweirad folgenschwerer.