Parkplätze, auf denen gebührenfrei, aber unter Verwendung einer Parkscheibe zeitlich begrenzt geparkt werden darf, stehen natürlich auch Motorrad- und Rollerfahrenden zur Verfügung. So weit, so gut. Doch während Pkw-Fahrerinnen und -fahrer die Scheibe einfach auf dem Armaturenbrett ablegen, stellt sich für die Zweiradfraktion die Frage: Wohin damit? Denn „Parken ohne“ ist nicht erlaubt.

Auch Alternativlösungen (etwa eine Zettelnotiz mit der Ankunftszeit an den Lenker klemmen) scheitern allesamt daran, dass die Straßenverkehrsordnung hier keine Ausnahmeregelung für motorisierte Zweiräder vorsieht. Ergo: Die blaue Parkscheibe (digitale Varianten dürfen auch schwarz sein) muss angebracht werden, sonst droht ein Bußgeld.

Wer nicht extra eine Parkschein- und Parkscheibenhalterung beispielsweise zur Befestigung der Parkscheibe am Gabelholm kaufen möchte, kann sich mit einem Streifen Klebeband behelfen. Damit lässt sich die Scheibe zumindest gegen Wegfliegen sichern. Gegen Langfinger hilft Vertrauen in die Menschheit und ein Foto auf dem Smartphone, mit dem die korrekte Vorgehensweise dokumentiert wird.

Übrigens: Parkscheiben müssen auch dann eingesetzt werden, wenn alle verfügbaren Parkscheinautomaten im Parkumfeld defekt sind und kein Parkschein ausgedruckt werden kann.