ADAC-Trainingsgutscheine zu gewinnen!

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Manchmal zeigt es auch gefühlt mehr als tausend Fehler. Ganz so viele sind es auf diesem Bild nicht, aber eine ganze Reihe Verbesserungsmöglichkeiten sind aus Sicht der Sicherheit bestimmt auch dir schon aufgefallen. Wir möchten gern wissen, welche drei Dinge dir am wichtigsten erscheinen, die die Fahrerin vielleicht verbessern könnte, um sicherer unterwegs zu sein. Unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern verlosen wir zwei Gutscheine für Motorradtrainings des ADAC.

Jetzt nur noch für eine eventuelle Gewinnbenachrichtigung die E-Mail-Adresse eingeben und an der Verlosung teilnehmen!

An einem Motorradtraining teilzunehmen macht nicht nur Spaß, es hilft auch dabei die Fahrfertigkeiten zu verbessern, Fehler zu erkennen und an ihnen zu arbeiten, um besser und sicherer unterwegs zu sein.

Aus diesem Grunde gibt es das Online-Trainingsportal, das wir vom ifz gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern vom ADAC und DVR organisieren.

Der ADAC hat uns freundlicherweise 2 Trainingsgutscheine zur Verfügung gestellt, die wir hier gern verlosen möchten.

Es entscheidet das Los.

Die Teilnahme ist bis zum 18.04.2024, 23:59 Uhr möglich.

1.Veranstalter und verantwortlich für dieses Quiz ist das Institut für Zweiradsicherheit, Gladbecker Str. 425, 45329 Essen.

2.Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist unentgeltlich und unabhängig vom Erwerb von Waren und Dienstleistungen.

3.Das Gewinnspiel endet am 18.04.2024, 23:59 Uhr.

4.Teilnehmer am Gewinnspiel müssen über einen Internetanschluss und eine E-Mail-Adresse verfügen. Die Verwendung mehrerer E-Mail-Adresse zur Erhöhung der Gewinnchancen ist nicht erlaubt.

5.Es steht dem Teilnehmer frei, zu jedem Zeitpunkt die jeweils erteilten Einwilligungen, ganz oder teilweise, ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen und die Teilnahme zu beenden.

6.Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der angegebenen Daten selbst verantwortlich. Falls der Gewinn im Zuge des Gewinnspiels durch fehlerhafte Datenangaben nicht korrekt zugeordnet werden kann oder der Teilnehmer sich nicht innerhalb von 72 Stunden nach Gewinnbenachrichtigung beim ifz
e.V. meldet, entfällt der Gewinnanspruch des Teilnehmers. Das ifz behält sich in diesem Fall das Recht vor, den Gewinn anderen Teilnehmern zur Verfügung zu stellen.

7.Es wird folgender Preise vergeben:1.-2. Preis: je 1x Gutschein für ein ADAC Motorrad-Basis-Training, der 3 Jahre gültig ist und auf einer der bundesweiten ADAC Trainingsanlagen eingelöst werden kann. (Details s. „12.Schlussbestimmungen“)

8.Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt spätestens vier Tage nach Ende des Gewinnspiels per E-Mail an den Teilnehmer. Der Gewinner muss sich dann innerhalb von 72 Stunden beim ifz über die E-Mail-Adresse info@ifz.de melden und den Gewinn bestätigen. Anschließend wird der Gewinn per Postzugeschickt.

9.Mitarbeiter des Instituts für Zweiradsicherheit e.V. sowie des ADAC e.V. sind von der Teilnahmeausgeschlossen.

10.Das ifz haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und oder Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, das ifz bzw. deren Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon
unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.
11.Durch das Teilnehmen am Quiz erklärt sich der Teilnehmer mit den Inhalten dieser Teilnahmebedingungen einverstanden.

12.Schlussbestimmungen
Aus der Teilnahme an der Verlosung ergibt sich keinerlei Rechtsanspruch, insbesondere besteht kein Anspruch auf einen Gewinn. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Das ifz behält sich vor, die Verlosung jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Verlosung stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist das ifz berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen. Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Es ist möglich den Gutschein auf eine andere Person, die die Teilnahmevoraussetzungen für das ADAC Motorradtraining erfüllt, zu übertragen. Der eingetragene Name auf dem Gutschein/Gewinn ist hierbei nicht von Bedeutung. Der Gutschein darf nur einmal eingelöst werden. Der Einlöser eines Gutscheins ist verpflichtet, die Terminbuchung, mit der von ihm ausgewählten ADAC Trainingsanlage, selbst zu übernehmen. Um an dem ADAC Fahrsicherheitstraining teilnehmen zu können muss das eigene Motorrad genutzt werden. Im Übrigen gelten die Teilnahmebedingungen der jeweiligen Trainingsanlage. Eine Barauszahlung oder ein Tausch des Gewinns ist nicht möglich. Gutschriften auf nicht konsumierte Leistungen sind nicht möglich.