Ob Nahrungsmittel, Heizöl oder Kraftstoffe, die Preise ziehen gerade kräftig an.
Die Inflationsrate lag zuletzt bei über vier Prozent. Noch teurer werden Geschwindigkeitsverstöße. Mit dem Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs am
9. November 2021 werden sich die Bußgelder für zu schnelles Fahren oftmals verdoppeln. Hier ein kurzer Überblick über die für Motorrad- und Rollerfahrende wesentlichen Änderungen.

Fahrverbote

Die im letzten Jahr mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung vorgesehene Verhängung von Fahrverboten bereits bei einer Tempoüberschreitung von 21 km/h innerorts bzw. 26 km/h außerorts wurde fallengelassen. Somit bleibt es bei den Grenzwerten von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße

Die Buß- und Verwarngelder für zu schnelles Fahren werden deutlich angehoben. Beispiel: Wer innerorts bisher 11 bis 15 km/h zu schnell war, der wurde mit einem Verwarngeld in Höhe von 25 Euro belegt. Demnächst sind dafür 50 Euro fällig. Wer außerorts das Limit um 16 bis 20 km/h überschreitet, der muss nun 60 statt zuvor 30 Euro bezahlen.

Rettungsgasse

Seit vielen Jahren wird in Fachkreisen diskutiert, ob das vorsichtige Durchfahren stehender sowie langsam rollender Fahrzeugkolonnen auf Autobahnen für motorisierte Zweiräder realisierbar und aus Gründen der Sicherheit sinnvoll ist. Erlaubt ist dies derzeit aber leider nicht. Oftmals wurde es bis dato lediglich toleriert, dennoch: Das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse kann mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot geahndet werden. Zudem ist die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister vorgesehen.

Parken auf Gehwegen

Das bisher zwar oftmals tolerierte, aber meist nicht erlaubte Parken auf Geh- und Radwegen wird jetzt ebenfalls strenger geahndet. Mindestens 55 Euro sind fällig.
80 Euro können es werden, wenn länger als eine Stunde falsch und mit Behinderung anderer geparkt wird.

Fazit:

Wer sich an die Regeln hält, fährt bzw. parkt preiswerter. Gerade mit Blick auf das Thema Geschwindigkeit gilt: Angepasstes Tempo schont nicht nur den Geldbeutel, sondern vor allem die Gesundheit. Die eigene und natürlich die der anderen Verkehrsteilnehmenden.

Wir erinnern uns: Die Novelle der Straßenverkehrsordnung von Ende April 2020 brachte eine drastische Verschärfung der Sanktionen vor allem für zu schnelles Fahren mit sich, insbesondere mit Blick auf daraus resultierende Fahrverbote. Kurz nach der Einführung wurde sie wegen eines Formfehlers außer Vollzug gesetzt. Was folgte, war eine monatelange Auseinandersetzung zwischen dem Bund und den Ländern um die Überarbeitung der Verordnung, die auch um die Frage kreiste, ab wann Fahrverbote zukünftig greifen sollen. Mitte April 2021 konnten sich die Verkehrsministerien schließlich auf eine Änderung der Bußgeldkatalogverordnung verständigen. Am 8. Oktober hat der Bundesrat dem neuen Bußgeldkatalog zugestimmt. Am 19. Oktober folgte die Verkündigung im Bundesgesetzblatt, drei Wochen später, also ab dem 9. November wird dies wirksam.