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Am 21. September 2021 fand auf Einladung der Zeitung „Behörden Spiegel“ eine weitere Online-Diskussionsrunde über das Streitthema „Motorradlärm“ statt. Teilnehmer waren neben dem Vorsitzenden der Initiative „Silent Rider e.V.“ und Bürgermeister der Gemeinde Nideggen in der Eifel, der stellvertretenden Vorsitzenden des „Vereinigte Arbeitskreise gegen Motorradlärm e.V.“ (VAGM) und dem Leiter der Verkehrspolizeiinspektion Offenburg auch der Vorsitzende der Biker Union e.V., Rolf „Hilton“ Frieling. Moderiert wurde das ca. 1 ½ stündige Gespräch von einem Redakteur des „Behörden Spiegel“.

In der Sache gingen die Meinungen zwischen den beiden Lagern zum Teil weit auseinander, wobei von den „Lärmgegnern“ inhaltlich keine neuen Aspekte eingebracht wurden. Marco Schmunkamp von „Silent Rider“ erklärte noch einmal, daß die Initiative statt der bisher geforderten allgemeinen Schallobergrenze von 80 dB(A) für Motorräder nun eine wissenschaftlich noch zu ermittelnde Obergrenze fordert, die gesundheitliche Schäden bei der betroffenen Bevölkerung verhindern müsse. Edith Götz vom VAGM vertrat wiederholt die Ansicht, daß auch eine große Zahl von legal betriebenen Motorrädern neuerer Bauart viel zu laut und damit gesundheitsgefährdend sei.

„Ich kann nachvollziehen, daß in einer öffentlich geführten Diskussion über das Thema „Motorradlärm“ die Vertreter der Contra-Seite ihre Situation und die Gründe für Ihre Forderungen in möglichst dramatischer Weise darstellen“, sagte Rolf Frieling nach dem Streitgespräch. „Denn sie wollen ja möglichst viel öffentliche Aufmerksamkeit erzeugen, wie alle drei Gesprächspartner betonten. Aber wenn Urteile des Bundesverfassungsgerichts als obsolet bezeichnet und eine „wissenschaftliche Studie“ zitiert werden, die sich beim nachträglichen Faktencheck als Pressemitteilung eines Landesverkehrsministeriums herausstellt, deren Aussagen schon bei einer oberflächlichen Überprüfung nicht zur Verallgemeinerung geeignet sind, kommen einem Zweifel, ob solche Debatten wirklich zielführend sind. Zudem war ich sehr überrascht, daß der Leiter der Verkehrspolizeiinspektion bei mir den Eindruck hinterlassen hat, daß er die aktuelle Rechtslage in Sachen Verkehrsüberwachung und Typzulassung offenbar nur in Teilen kennt.“

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