Jedem motorisierten Verkehrsteilnehmer sollte dieses typische Überholverbotsschild (Zeichen 276) bekannt sein:

Wie zuletzt in unserem WochenendCheck Nr. 130 (zum Archiv:
https://www.ifz.de/wochenendcheck-archiv/) thematisiert, erlaubt das Schild das Überholen einspuriger Kraftfahrzeuge (Motorräder und Kleinkrafträder ohne Beiwagen, ebenso nicht motorisierter Fahrzeuge), lediglich Mehrspurige dürfen nicht überholt werden. Ein Pkw darf also beispielsweise ein Motorrad überholen. Auch ein Motorrad darf demnach hier ein anderes Motorrad überholen. Diese Tatsache ist vielen Verkehrsteilnehmern unbekannt. Das Überholen zweispuriger Fahrzeuge ist dabei allerdings auch für einspurige Fahrzeuge wie Motorräder verboten.

Das neue Verkehrszeichen 277.1:

verbietet mehrspurigen Fahrzeugen (z.B. Pkw) jetzt explizit das Überholen von Zweirädern (auch Fahrrädern!). Einspurfahrzeuge dürfen demnach weiterhin überholen.

Die Straßenverkehrsbehörden können also in Zukunft – z. B. an Engstellen dieses spezielle Überholverbot anordnen.

Der Bundesrat hat der Änderungsverordnung am 14.02.2020 zugestimmt.
Die Verordnung soll schnellstmöglich in Kraft treten.