Seit Januar 2025 gelten neue Regeln für Motorradreifen. Die Übergangsfrist für Reifen mit Herstellungsdatum (DOT) bis 2019 endet, wodurch abweichende Größen oder Typen bei Motorrädern mit einer nationalen Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) nicht mehr erlaubt sind.
Motorräder mit EU-Zulassung dürfen weiterhin Reifen anderer Hersteller nutzen, sofern sie den eingetragenen Reifendimensionen entsprechen und das Fahrzeug keine technisch relevanten Änderungen aufweist. Die EU-Betriebserlaubnis wurde Mitte 1999 eingeführt. Eine Fabrikatsbindung, d.h., die Vorgabe von bestimmten Reifenmodellen durch den Fahrzeughersteller, ist in den EU-Vorschriften nicht vorgesehen. Dafür gibt es dort eine verbindliche Freigängigkeitsprüfung der genehmigten Reifengröße.
Bei den älteren Fahrzeugen mit der nationalen ABE gab es diese Prüfung nicht. Damals hat es ausgereicht, wenn die eingetragenen Reifenmodelle sich frei drehen konnten. Vermutlich haben auch in dieser Zeit die meisten Fahrzeughersteller schon mit der Hüllkurve (maximale dynamische Ausdehnung der Reifen) gearbeitet. Dieser Nachweis ist aber rückwirkend nur schwer zu belegen und deswegen kam es zu der gesetzlichen Änderung, dass für diese Fahrzeuge eben jedes Reifenmodell separat geprüft werden muss.
Wer nun abweichende Reifenfabrikate fahren möchte, benötigt eine Änderungsabnahme und sollte dies möglichst vor der Hauptuntersuchung (HU) erledigt haben, da nicht regelkonforme Reifen die HU negativ beeinflussen.
Dieser Aufwand führte allerdings zu erheblicher Kritik, da in der Vergangenheit das Mitführen einer einfachen Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifen- oder Fahrzeughersteller als Nachweis ausreichte. Diese praktische Vorgehensweise hielt allerdings einer genauen juristischen Prüfung der StVZO Vorschriften nicht stand. Um den neu entstandenen Aufwand bei einem Wechsel des Reifenfabrikats oder bei der Nutzung einer modernen Reifengröße so gering wie möglich zu halten, sind alle technischen Experten übereingekommen, dass die einmalige Überprüfung des freien Bauraums bzw. der Freigänigkeit der Reifen ausreichend ist, um eine Fabrikatsbindung auszutragen oder eine moderne Reifengröße als Alternative nutzbar zu machen.
Um Zeit und Kosten zu sparen, kann man vor einer potenziellen Änderungsabnahme Rücksprache mit der jeweiligen Prüfgesellschaft halten. Die Experten vor Ort werden sicher helfen, offene Fragen zu klären und eine reibungslose Prüfung zu gewährleisten.