Nicht angepasste Geschwindigkeit

Ist von Motorradunfällen die Rede, hört man häufig von der Unfallursache „Nicht angepasste Geschwindigkeit“. Oft wird dies als Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausgelegt. Dem ist aber nicht so. Der Anteil derer, die im Rahmen der nicht angepassten Geschwindigkeit gleichzeitig die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten, ist wesentlich geringer als oftmals angenommen. 2018 waren es lediglich 6,9 Prozent innerhalb der Unfallursache „Geschwindigkeit“, bei denen die Fahrerinnen und Fahrer von Motorrädern schneller unterwegs waren als erlaubt.

Im § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung heißt es, dass ein Fahrzeugführer nur so schnell fahren darf, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Insbesondere für Motorradfahrer ist das ein wichtiges Thema. Man denke dabei an Kurvenfahrten. Ein zu hohes Tempo (wenn auch im Rahmen der erlaubten Geschwindigkeit oder auch deutlich darunter) ist hier deutlich schwerer zu korrigieren, als beispielsweise mit einem Pkw.

Gerade vor und in Kurven ist weniger manchmal mehr!