Nein, wir sind nicht zu spät dran, und nein, wir wollen Sie auch gar nicht in den April schicken, denn dies ist eben kein Aprilscherz, auch wenn man es kaum glauben mag: In Deutschland ist das Nacktfahren im Auto nicht verboten. Erst wer unbekleidet aussteigt, macht sich eines Vergehens schuldig.

Nun gut, besser Flitzer im Auto als mit dem Auto flitzen. Beim Zweirad ist das ja sowieso was anderes, denn auf die Idee, nackt auf dem Motorrad zu fahren, dürfte wohl niemand kommen.

Im Film „Fluchtpunkt San Francisco“ von 1971 sah man das durchaus anders und schickte eine junge Frau im Evakostüm auf einem Scrambler durch die Wüste. „Born to be wild“ eben. Grenzenlose Freiheit ohne Sonnenbrand, Schürfwunden, tränende Augen, hart einschlagende Steinchen und Insekten? Aktive Sicherheit, ein Fremdwort.

Jeder Motorradfahrende wird es wissen: Besser fährt es sich selbstverständlich bekleidet. Und noch besser ist man mit den geeigneten „Motorradklamotten“ unterwegs. Die schützen vor Witterung und tragen entscheidend zur aktiven und passiven Sicherheit bei.
Verzichten Sie daher auch auf kurzen Strecken nicht auf Ihre Schutzausrüstung, Handschuhe und festes Schuhwerk inklusive – und sei es nur aus nacktem Selbsterhaltungstrieb.

Zentrale Infos zu den richtigen Klamotten auf dem Bike liefert unsere Broschüre „Motorradbekleidung von Kopf bis Fuß“, die wir gemeinsam mit der GTÜ bereits in mehreren Auflagen veröffentlicht haben.

Übrigens, falls Sie noch keinen tragen: Schon mal über einen „Rückenprotektor“ nachgedacht? Es gibt sie zum umschnallen oder auch zum einstecken, falls Ihre Jacke über integrierte Protektorentaschen verfügt.