Projekt Führerscheinumtausch

Die Tage der alten grauen Lappen und der anderen BRD- und DDR-Führerschein-„Pappen“ sind gezählt. Auch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Plastikkarten sind betroffen. An ihre Stelle werden im Lauf der nächsten Jahre EU-weit einheitliche, fälschungsresistentere Exemplare treten.

Damit der Umtausch von insgesamt immerhin 43 Millionen Pkw- und Motorrad-Fahrerlaubnissen in geregelten Bahnen verlaufen kann, wird der Prozess nach Geburtsjahren und Ausstellungsdatum gestaffelt und über mehrere Jahre gestreckt. Los ging es mit dem ersten Stichtag, dem 19.01.2022. Der gesamte Umtauschprozess soll dann am 19.01.2033 (letzter Stichtag) abgeschlossen sein.

Der Umtausch ist verpflichtend. Motorrad- und Pkw-Führerscheine werden ohne weitere Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung ausgetauscht. Die erworbenen Fahrerlaubnisklassen bleiben alle erhalten. Der Umtausch von LKW- und Busführerscheinen erfolgt übrigens nach anderen Regeln.

Die Kosten für den Wechsel auf die neue Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat belaufen sich auf etwa 25 bis 30 Euro zuzüglich der Kosten für das Passfoto.

Die Gültigkeit der neuen EU-Fahrerlaubnis ist dann aber befristet. 15 Jahre ist sie erst einmal gültig. Danach muss sie (mit aktualisiertem Foto) umgetauscht/aktualisiert werden. Kleiner Trost: Die alten Fahrerlaubnisdokumente kann man entwertet mit nach Hause nehmen. So bleibt die alte Pappe zumindest als Erinnerungsstück noch erhalten.

Und so funktioniert’s:

Aktuell Betroffene (siehe Tabelle unten) müssen persönlich bei der Führerscheinstelle ihres Wohnsitzes vorstellig werden und dort einen Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis stellen. Das Antragsformular wird vielerorts auch online zur Verfügung gestellt und kann so bereits zuhause ausgefüllt werden. Zusätzlich mitzubringen sind ein gültiger Personalausweis, der alte Führerschein und ein biometrisches Passfoto.

Ist der alte Führerschein bei einer anderen Führerscheinstelle (die Ausstellungsbehörde ist auf dem Führerschein vermerkt) ausgestellt worden, benötigt man von dieser eine Karteikartenabschrift. Das ist ein Auszug mit Fahrerlaubnisdaten aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister. Ein frühzeitiger Anruf bei der ehemals ausstellenden Behörde sollte klären, wie das Dokument zur aktuell zuständigen Führerscheinstelle kommt. Der Auszug lässt sich aber auch per Post und häufig auch online beantragen.

Je nach Aufkommen ist mit einer Bearbeitungsfrist von etwa vier Wochen zu rechnen. Sobald der neue Führerschein in der Führerscheinstelle eingetroffen ist, wird man schriftlich benachrichtigt.

Umtauschfristen bis 2033

Die Fristen für den Umtausch der alten Führerscheine richten sich nach dem Ausstellungsdatum der jeweiligen Fahrerlaubnis. Bei den Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, gliedern sich die Fristen nach Geburtsjahr, bei Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, erfolgt der Umtausch nach Ausstellungsjahr des Dokuments gestaffelt.

Eine Ausnahme wird für Fahrerlaubnisinhaber gemacht, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt. Unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins haben sie bis zum 19. Januar 2033 Zeit, den Umtausch vorzunehmen.

Wer nicht warten möchte, bis er an der Reihe ist: Ein Umtausch ist freiwillig jederzeit auch vor den Stichtagen möglich. Für alle anderen gelten folgende Fristen.