Es gibt keine Winterreifenpflicht für Motorräder

Gibt es eigentlich gesetzliche Vorschriften für Reifen, etwa eine Winterreifenpflicht, wenn Motorräder in der Winzerzeit bewegt werden?
Nicht alle Halterinnen und Halter von motorisierten Zweirädern können diese Frage sicher mit „Nein“ beantworten, zumal sich diesbezügliche Regelungen in den letzten Jahren mehrfach geändert hatten.

Fakt ist: Die früher einmal geltende Winterreifenpflicht für Motorrad, Roller und Co ist schon lange vom Tisch. Genauer gesagt macht der Gesetzgeber keine Vorgaben mehr, wie ein Motorrad oder Roller bei winterlichen Bedingungen bereift sein muss. Vielmehr führt die 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften einspurige Kraftfahrzeuge (vom Leichtmofa bis zum Motorrad) unter den Ausnahmen von der Winterreifenpflicht.

Wer ungeachtet der Wetterlage mit dem Einspurfahrzeug losfährt, der sollte bei winterlichen Fahrbahnbedingungen (Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, Glatteis) allerdings beachten, dass dann laut Gesetz nur unvermeidliche Fahrten (und nur bei Fehlen einer Verkehrsmittelalternative) erlaubt sind, und die auch nur mit höchstens 50 km/h (§2 Abs. 3a StVO).

Übrigens: Auch für Pkw gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Laut Straßenverkehrsordnung gilt für sie (wie auch für Quads) nur eine situative Pflicht. Das bedeutet, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit Winterreifen (oder Allwetterreifen bzw. Ganzjahresreifen) fahren darf.